Fahrradwege und Fahrradstreifen sind in einer Breite - Mindestbreite 200 cm - zu gestalten, die den Nutzerinnen und Nutzern ein sicheres und konfliktfreies Radeln ermöglichen ohne andere Verkehrteilnehmer zu gefährden.
Die bisherige gemeinsame Nutzung Fußgänger und Fahrradfahrer ist umgehend abzuschaffen.
Fußgängerinnen und Fußgänger benötigen einen eigenen sicheren und konfliktfreien Verkehrsweg.
Neue Fahrradwege sind mit Solarpanelen auszustatten - SolaRoad .